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ANEKS Nr 2.
Abschrift

Der Regierungspräsident
A 11 A Nr. 371/36 (g).

Schneidemühl, den 3. März 1937.

Betr. Minderheitsangehörige und polenfreundliche Gastwirte.

Es ist dringend erwünscht, dass die Schankwirtschaften sich möglichst ausschliesslich im Besitz von Gewerbetreibenden befinden, die auch politisch unbedingt zuverlässig sind. Ich ersuche daher die in Ihrem Bericht aufgeführten, sowie alle jüdischen Schankwirte fortgesetzt auf das schärfste überwachen zu lassen. Verstösse gegen das Gaststättengesetz sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen sind unnachsichtich zur Anzeige und Bestrafung zu bringen; die örtlichen Polizeidienststellen sind dabei besonders darauf hinzuweisen, dass die vielfach geübte Nachsicht bei Ortsetzung des Ausschankes nach Eintritt der Polizeistunde hier nicht am Platze ist, weil nach der Praxis der Verwaltungsgerichte bereits ein zweimaliger Verstoss gegen die Polizeistunde zur Entziehung der Konzession genügt.
Die Ueberwachung der in Betracht kommenden Schankwirte ist möglichst unauffällig und unter Hinzuziehung von Mittelpersonen, die als Zeugen geeignet sind, durchzuführen.
Schliesslich ersuche ich Sie, die Beurteilung der Frage, ob die festgestellten Uebertretungen und Vergehen für die Einleitung eines Konzessionsentziehungsverfahrens und die Vorabschliessung des Betriebes ausreichend sind, sich selbst vorzubehalten.
Ueber jede Einleitung eines Konzessionsentziehungsverfahrens gegen einen Angehörigen der poln. Minderheit oder einen Juden bitte ich, mir binnen 3 Tagen zu berichten.

gez. Bachmann.
An die Herren Landräte des Bezirks und den Herrn Polizeidirektor
hier.